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PSVA: Pauschalabgabe in der Schweiz über 3,5 t

Fahrzeuge über 3,5 t zahlen in der Schweiz die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) statt der Vignette. Wir übernehmen die Registrierung auf Ihr Kennzeichen.

  • Über 3,5 t gilt nicht die Vignette, sondern die pauschale PSVA — und die gilt auf jeder Schweizer Straße, auch auf Pass- und Nebenstraßen
  • Wir übernehmen die Registrierung auf Ihr Kennzeichen beim Schweizer Zoll, für die Periode, die Ihre Reise abdeckt — Tag, 10 Tage, Monat oder Jahr
  • Kein Improvisieren am besetzten Grenzübergang; Ihr Zahlungsnachweis steht in Ihrem Auftragsdossier, bereit für die Kontrolle

Registrierung innerhalb von 24 Std. bestätigt

Vor 17:00 Uhr bestellt = heute noch bearbeitet

Praktisches

Wo Pflicht
Alle Schweizer Straßen, Fahrzeuge > 3,5 t (kein Güterverkehr)
Kosten
Ab CHF 3,25 pro Tag (Mindestbetrag pro Periode gilt)
Erhältlich
Am Grenzübergang oder vorab über via.admin.ch
Bußgeld bei Fehlen
Nachforderung + Bußgeld bei Kontrolle

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Häufige Fragen

Gilt die PSVA auch abseits der Autobahn?

Ja — anders als die Vignette gilt die PSVA auf dem gesamten Schweizer Straßennetz, also auch auf Passstraßen und Nebenstraßen.

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